Evangelische Jugendhilfe Hermann Bödeker

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Sozialpädagogische Familienhilfe

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Nach Beendigung der vollstationären Jugendhilfe nach §34 KJHG bietet die Einrichtung für Kinder, zur Reintegration in die Herkunftsfamilien, SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) nach § 31 KJHG an.
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Bei der Reintegrierung von Kindern in ihre Familien bieten wir im konkreten Einzelfall an, das Kind und seine Familie durch eine/n Diplom-Sozialarbeiter/in aus unserer Einrichtung in diesem Prozess zu begleiten und zu unterstützen.
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Über einen Zeitraum von drei Monaten bis längstens einem Jahr sollen durch wöchentliche Besuche in der Familie, Begleitung bei Gesundheits- und Schulangelegenheiten, Hilfestellungen bei behördlichen Anforderungen die Grundlagen für eine dauerhafte und für alle Familienmitglieder zufrieden stellende Familienstruktur geschaffen werden.
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