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Sozialpädagogische Familienhilfe
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Nach Beendigung der vollstationären Jugendhilfe nach §34 KJHG bietet die
Einrichtung für Kinder, zur Reintegration in die Herkunftsfamilien, SPFH
(Sozialpädagogische Familienhilfe) nach § 31 KJHG an.
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Bei der Reintegrierung von Kindern in ihre Familien bieten wir im
konkreten Einzelfall an, das Kind und seine Familie durch eine/n
Diplom-Sozialarbeiter/in aus unserer Einrichtung in diesem Prozess zu
begleiten und zu unterstützen.
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Über einen Zeitraum von drei Monaten
bis längstens einem Jahr sollen durch wöchentliche Besuche in der
Familie, Begleitung bei Gesundheits- und Schulangelegenheiten,
Hilfestellungen bei behördlichen Anforderungen
die Grundlagen für eine dauerhafte und für alle Familienmitglieder
zufrieden stellende Familienstruktur geschaffen werden.
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