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Grundsätzliches Selbstverständnis
(...
Fortsetzung)
Als
Orientierungshilfe für eine sinnvolle und verantwortliche Lebensführung
werden den jungen Menschen christliche Werte und Normen nahe gebracht.
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Die
individuelle Erziehung jedes einzelnen jungen Menschen erfährt in
unserer Einrichtung besondere Beachtung. Durch differenziertes
pädagogisches Handeln soll dabei seiner Persönlichkeitsentwicklung
adäquat entsprochen werden.
Die Struktur der Einrichtung und kontinuierliche pädagogische Arbeit
vermitteln den Kindern und Jugendlichen soziale Stabilität. Sie haben
die Möglichkeit, im Rahmen gruppenpädagogischer Erziehung und gezielter
Einzelförderung, Erfahrungen im Rollenverhalten zu machen und ihre
Persönlichkeit und Identität zu entwickeln bzw. zu festigen.
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Die Zielsetzung des pädagogischen Handelns richtet sich nach dem
individuellen Ziel für die Kinder und Jugendlichen:
- Reintegration in die Herkunftsfamilie
- Vermittlung in Pflegefamilien
- Aufwachsen in der Einrichtung mit der Erlangung von weitestgehender
Eigenständigkeit bei Entlassung
Die Kinder werden nach dem Sozialgesetzbuch – VIII. Buch – (SGB VIII),
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) §§ 27, 34, 42 aufgenommen. Sie
können bis über ihre Volljährigkeit hinaus in der Einrichtung leben.
Kinder, die nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können und
erzieherischer Hilfe bedürfen, werden unabhängig von ethnischen und
religiösen Einstellungen und der Staatszugehörigkeit aufgenommen.
Es werden verhaltensauffällige, lernbehinderte, entwicklungsverzögerte
Kinder/Jugendliche und Kinder/Jugendliche mit Gewalterfahrungen
aufgenommen.
Grundlage unser pädagogischen Arbeit ist die systemische Sichtweise.
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Aufnahmekriterien:
Die Einrichtung nimmt Kinder und Jugendliche auf, die aus den
unterschiedlichsten Gründen nicht in ihrem häuslichen Milieu bleiben
können.
- die in einem geschützten, strukturierten Lebensraum mit qualifizierter
pädagogischer Hilfe Entwicklungsmöglichkeiten
benötigen.
- die vorübergehend bei geplanter Rückkehr in die Herkunftsfamilie
stationäre Unterbringung benötigen.
- die in Pflege/ Adoption vermittelt werden sollen.
- die eine Kurzzeitunterbringung benötigen (z.B. wegen Kur oder
Krankheit der Angehörigen).
- die in Obhut genommen werden müssen.
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