Stationäres Jugendhilfeangebot nach § 34, § 41
2 Plätze in trägereigenen Wohnungen
Die Maßnahme ist ausgerichtet für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die für einen Zeitraum stationäre und gegebenenfalls anschließend ambulante Hilfe bis zur Verselbstständigung bedürfen. Die individualpädagogische Einzelfallhilfe erfolgt durch unsere sozialpädagogischen Fachkräfte.
Wir bieten:
- trägereigenen Wohnraum
- Verantwortlichkeit für den Unterhalt
- Unterstützung und Begleitung bei der Organisation eines Haushaltes
- intensive Einzelbetreuung innerhalb des eigenen Wohnraumes und von dort ausgehend
- Bearbeitung der Themen Bindung und Kontakt, durch die eine Beziehungsarbeit ermöglicht werden soll
- Begleitung des jungen Menschen hin zu einem autonomen und selbstbestimmten Handeln
- Orientierung und Vorbild
- individuelle Anpassung der Betreuung auf die Bedarfslage des jungen Menschen
- durch den prozesshaften Charakter der Betreuung die Möglichkeit, sich besser wahrzunehmen und eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung zu erreichen
- Krisenintervention und -bewältigung
- Begleitung und Unterstützung bei allen notwendigen Fördermaßnahmen sowie Behördengängen
Unser Ziel:
Ziele und Inhalte dieser stationären Betreuung sind die psychische und seelische Stabilisierung des jungen Menschen durch die Gewährleistung verlässlicher Strukturen.
Die Einrichtung bietet Ressourcen für angezeigte intensive Krisenintervention und die gegebenenfalls nötige Einleitung von entsprechenden Hilfemaßnahmen. Dies beinhaltet auch behördliche Interventionen.
Die bestehenden intensiven Kontakte zum jungen Menschen werden für eine gezielte Perspektiventwicklung und -umsetzung genutzt.
Die Verselbständigungsphase dient der intensiven Vorbereitung entweder der dieser Maßnahme anschließenden ambulanten Betreuung (Flexible Einzelbetreuung) oder auf eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung.
Voraussetzungen:
Der junge Mensch steht vor Vollendung seines 18. Lebensjahrs und verfügt über ein Grundmaß an Selbständigkeit und dem Führen eines Haushaltes.
Der junge Mensch muss die Bereitschaft für eine intensive Zusammenarbeit zeigen.
Eine akute, nicht behandelte psychische Erkrankung oder Suchterkrankung sind Ausschlusskriterien. Eine intensive therapeutische Anbindung müsste in diesen Fällen gegeben sein.