Hausfassade des Haupthauses

Ambulante Hilfe

Hausfassade des Haupthauses

Erziehungsbeistand nach § 30, § 41

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31, § 41

Intensive sozialpädagogische Einzelförderung nach § 35, § 41

Hilfe für junge Volljährige nach § 30, § 41

Alle unsere ambulanten Hilfen richten sich an junge Menschen und deren Familien bzw. Care Leaver, die nach Beendigung der vollstationären Jugendhilfe weiterhin Unterstützung benötigen.

Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte haben langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und sind mit dem Feld vertraut.