
Ambulante Hilfe


Alle unsere ambulanten Hilfen richten sich an junge Menschen und deren Familien bzw. Care Leaver, die nach Beendigung der vollstationären Jugendhilfe weiterhin Unterstützung benötigen.
Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte haben langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und sind mit dem Feld vertraut.
Wir bieten:
- Maßnahme nach §30, §41 SGB VIII
- Begleitung des jungen Menschen unter Erhaltung seines Lebensbezugs durch sozialpädagogische Fachkräfte
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Herausforderungen des Alltags
- Krisenintervention und -bewältigung
- Hilfe, die überwiegend aufsuchend im Wohnumfeld des jungen Menschen stattfindet
- je nach Problematik Einzelhilfe, Gruppenarbeit, Eltern- und/oder Familienarbeit
- Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern und Institutionen
Unser Ziel:
- Stabilisierung in den sozialen und emotionalen Kompetenzen durch kontinuierliche pädagogische Arbeit
- eine altersgerechte Verselbstständigung
Voraussetzungen:
- Alter zwischen 6-21 Jahren
- Überforderung mit der familiären oder sozialen Lebenssituation
- Bereitschaft zu einer intensiven Zusammenarbeit
Wir bieten:
- Maßnahme nach §31, §41 SGB VIII
- Unterstützung bei der Versorgung, Erziehung und Bildung der Kinder
- Hilfe, die überwiegend aufsuchend in der Wohnung der Familie stattfindet
- Krisenintervention und -bewältigung
- Beratung bei Erziehungsfragen
- Begleitung der persönlichen Entwicklung bei gleichzeitiger Stärkung des Familiensystems
- eine alters- und entwicklungsgerechte Förderung des jungen Menschen in allen Bereichen
- Unterstützung und Stärkung der Eltern bei der alters- und entwicklungsgerechten Versorgung ihrer Kinder
- Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern und Institutionen
- Unterstützung bei Ernährungs- und allgemeinen Gesundheitsfragen
Unser Ziel:
- Konfliktlösungs- und Bewältigungsmöglichkeiten der Familie im sozialen Umfeld so erweitern, dass sie in der Lage ist, auftretende Probleme selbstständig zu meistern
Voraussetzungen:
- Familien, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind
- Befinden in Krisen- und Belastungssituationen, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind
- Bereitschaft der Beteiligten zu einer intensiven Zusammenarbeit
Wir bieten:
- Maßnahme nach §30, §41 SGB VIII
- Einzelbetreuung innerhalb des eigenen Wohnraumes und von dort ausgehend
- Begleitung und Unterstützung bei allen notwendigen Fördermaßnahmen sowie Behördengängen
- Begleitung des jungen Menschen hin zu einem autonomen und selbstbestimmten Handeln
- Krisenintervention und -bewältigung
- individuelle Anpassung der Betreuung auf die Bedarfslage des jungen Menschen
- durch den prozesshaften Charakter der Betreuung die Möglichkeit, sich besser wahrzunehmen und eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung zu erreichen
Unser Ziel:
- Stabilisierung des jungen Menschen in seiner eigenen Lebensperspektive und Persönlichkeit
- eine gelingende, eigenverantwortliche Lebensführung
- soziale und berufliche Integration
Voraussetzungen:
- junge Volljährige, die eine Unterstützung zur sozialen Integration und Verselbstständigung benötigen
- Bereitschaft zu einer intensiven Zusammenarbeit


